Berufsrechtliche Zusammenarbeit von Ärzten mit Radiologen
Das Verbot der berufsrechtlichen Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten mit Radiologen wurde vom BGH gekippt! Der BGH hat in seiner Entscheidung die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und auch ihre Grenzen klar dargestellt und sich sowohl zu „Kick-back-Leistungen“ als auch zu Gewinnverteilungsmodellen geäußert.
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Korinna Nodop | Medizinrecht | Familienrecht | Seniorenrecht | Fachanwältin (Fachanwalt) in Oldenburg